2015: → Für Rentner wird die Besteuerung einfacher dank dem überarbeiteten deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen
Mehr zum Thema: Der vollständige Abkommenstext ist auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums und des französischen Finanzministeriums veröffentlicht Rechtliche und steuerliche Beratung zu den folgenden Fragestellungen: ► Wohnortwechsel zwischen Frankreich und Deutschland: Wie kann eine Doppelbesteuerung vermieden werden ► Erstellung der ersten Einkommensteuererklärung im Jahr der Ankunft in Deutschland ► Erstellung der letzten Einkommensteuererklärung im Jahr der Rückkehr nach Frankreich ► Verhinderung einer nachteiligen lohnsteuerlichen Pauschalbesteuerung in grenzüberschreitenden Besteuerungsfällen ► Fragen zur Sozialversicherung im deutsch-französischen Kontext ► Erbschaftsbesteuerung auf der Grundlage des neuen deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens ► Persönliche Beratung entsprechend Ihrer individuellen oder familiären Situation
► Beantwortung spezieller steuerrechtlicher Fragestellungen im deutsch-französischen Kontext ► Organisation und Gestaltung deutsch- sowie französischsprachiger Mandantenveranstaltungen
► Immobilieninvestoren: Buchhaltung und Erstellung von Steuererklärungen |